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DE14 3705 0198 0030 7020 21
Verwendungszweck
LTW27 Berit Kranz

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Spenden und Steuern.

Beiträge und Spenden an politische Parteien können steuerlich berücksichtigt werden. Die Beträge gelten für die begünstigten Beiträge und Spenden zusammen.

50 Prozent Steuerermäßigung nach § 34g EStG

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der begünstigten Beiträge und Spenden – höchstens um 1.650 Euro, bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung um 3.300 Euro. Damit sind Zuwendungen bis insgesamt 3.300 Euro beziehungsweise 6.600 Euro begünstigt.

§ 34g Einkommensteuergesetz nachlesen

Weitere Beträge als Sonderausgaben

Darüber hinaus können weitere Beiträge und Spenden bis zu 3.300 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro, nach § 10b Absatz 2 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass für diese Beträge noch keine Ermäßigung nach § 34g gewährt wurde.

§ 10b Einkommensteuergesetz nachlesen

Stand: Oktober 2026. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

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