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- LTW27 Berit Kranz
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Gut zu wissen
Spenden und Steuern.
Beiträge und Spenden an politische Parteien können steuerlich berücksichtigt werden. Die Beträge gelten für die begünstigten Beiträge und Spenden zusammen.
50 Prozent Steuerermäßigung nach § 34g EStG
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der begünstigten Beiträge und Spenden – höchstens um 1.650 Euro, bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung um 3.300 Euro. Damit sind Zuwendungen bis insgesamt 3.300 Euro beziehungsweise 6.600 Euro begünstigt.
Weitere Beträge als Sonderausgaben
Darüber hinaus können weitere Beiträge und Spenden bis zu 3.300 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro, nach § 10b Absatz 2 EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass für diese Beträge noch keine Ermäßigung nach § 34g gewährt wurde.
Stand: Oktober 2026. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von deinen persönlichen Verhältnissen ab.
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